Heimische Bauwirtschaft haftet für Sozialstandards im Ausland - Gesetz zur Vergabe- und Tariftreue in NRW stößt auf Kritik

Kritik an dem heute im Düsseldorfer Landtag beschlossenen Vergabe- und Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen äußert der Baugewerbeverband Westfalen. Dabei ist für die Bauwirtschaft die im Gesetz verordnete Lohnuntergrenze von 8,62 Euro kein Thema, denn der Tarifvertrag Bau garantiert mit 11,05 Euro einen weit besseren Mindestlohn. Kritikwürdig ist das Tariftreuegesetz, wo es über die Tarifpolitik hinausgeht. „Das heimische Handwerk steht für fair und lokal hergestellte Produkte“, so Verbandspräsident Walter Derwald, “ wie aber sollen wir kontrollieren, unter welchen Bedingungen ein Granit in Brasilien oder Indien geschlagen wird, den unsere Baustoffhändler einführen?“ Das aber sieht das Gesetz vor. Künftig ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen nicht nur an Mindestlöhne gekoppelt sondern auch an andere Sozialstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder den Nachweis von Fördermaßnahmen von Frauen in Unternehmen. Bau- und Wirtschaftsminister Voigtsberger versprach den 70 Delegierten der westfälischen Bauinnungen bei der Mitgliederversammlung des Baugewerbeverbands eine unbürokratische Umsetzung: die Unternehmen sollen schriftlich die Einhaltung von Lohngrenzen und Sozialstandards erklären, eine Prüfabteilung im Wirtschaftsministerium würde stichprobenartig die Richtigkeit der Erklärungen kontrollieren. „Stichproben garantieren nicht die flächendeckende Einhaltung von Sozialstandards, die wir brauchen“, stellt Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop von den Bauverbänden Westfalen fest, “denn wer nicht erwischt wird, lacht sich weiterhin ins Fäustchen“. Die Schwächen des neuen Gesetzes liegen in der mangelnden Kontrollfähigkeit der abgegebenen Treueerklärungen. Das zeige das Land Berlin. Dort arbeitet man schon seit 1999 mit Tariftreueerklärungen. Erst im November dieses Jahres ist bei einer Großrazzia in Berlin ein Schwarzarbeiter-Ring aufgeflogen, der Bauarbeiter aus Serbien, Bosnien, Rumänien, Albanien und Portugal über Jahre auf Großbaustellen wie der Landeszentralbank Berlin oder an Bauten für die Humboldt Universität beschäftigt hatte. Bei diesen Bauvorhaben sollten Eigenerklärungen zur Tariftreue von den ausführenden Unternehmen abgegeben werden. Das zeigt, dass Eigenerklärungen ohne qualifizierte Nachweise und Kontrollen nur zweifelhafte Versprechen sind, so der Verband. Die Bauverbände werben alternativ für eine Präqualifikation, bei der Bewerber um öffentliche Aufträge jährlich ihre Eignung bei einer unabhängigen Stelle nachweisen. Dieses Kontrollverfahren gibt es bereits. Das Tariftreuegesetz erwähnt es auch, schreibt es aber nicht zwingend vor.

Die Bauverbände Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Arbeitgeber-, Wirtschafts- und Fachverband 33 Bau-, 28 Dachdecker- und 10 Stuckateur-Innungen und die darin organisierten 4.000 baugewerblichen Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten.

Dortmund, den 22.12.2011, Ko.

Bauminister Harry Voitgsberger (Bildmitte, vorne) mit dem Vorstand des Westfälischen Baugewerbeverbands anlässlich seiner Mitgliederversammlung in Dortmund