Baugewerbe: Zahlungsmoral der öffentlichen Hand sinkt!

- Baugewerbe Westfalen fordert Transparenz beim Zahlungsverzug ein

- EU-Richtlinie droht Zahlungsverhalten weiter zu verwässern

Der Baugewerbeverband Westfalen sieht durch seine aktuelle Umfrage zum Zahlungsverhalten öffentlicher und privater Auftraggeber bestätigt, dass die Zahlungsmoral am Bau trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren nachgelassen hat. „Besonders die öffentliche Hand kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach“, zieht Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbands Westfalen in Dortmund, das Fazit aus der Umfrage unter den westfälischen Bauunternehmen. 32 Prozent der Betriebe bewerten das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand als „schlecht oder sehr schlecht“ (siehe Grafik, „Zahlungsbewertung öffentlicher und privater Auftraggeber“). Das sind 11 Prozent mehr als bei der letzten Befragung im Jahr 2009. An der Haushaltslage der öffentlichen Hand liegt der Zahlungsverzug nicht. Bevor ein öffentlicher Bauauftrag vergeben wird, müssen die nötigen Haushaltsmittel dafür bereitstehen. Das Geld ist also da, trotzdem wird zu spät gezahlt. „Wir sind alarmiert. Uns besorgt, dass der Zahlungsverzug bei den öffentlichen Auftraggebern vielfach mit urlaubsbedingter Abwesenheit, Krankheit oder anderen Personalengpässen gerechtfertigt wird“, stellt Walter Derwald, Präsident des Baugewerbeverbands Westfalen, fest. „Schlechte Personalorganisation in den Rechungsprüfstellen ist keine Entschuldigung für die Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele“, so Derwald. Der Baugewerbeverband Westfalen will nun die Gründe für den Verzug mancher Kommune aufgedeckt wissen. Der Verband hat dazu die Landesregierung in Düsseldorf aufgefordert, Transparenz zu schaffen. Öffentliche Auftraggeber sollen in Zukunft bei Rechnungseingang dokumentieren, warum Bauhandwerker-Rechnungen nicht pünktlich beglichen werden können. Der Bauhandwerker soll zeitgleich hierüber informiert werden mit der Angabe, für wann er die Zahlung erwarten kann. „Die Verwaltungsspitze muss Bescheid wissen, wenn Personalengpässe zu Zahlungsverzögerungen führen“, begründet Derwald den Vorstoß des Verbands, „nur dann kann sie Gegenmaßnahmen ergreifen“. Eine Verwässerung der Zahlungsregeln befürchtet der Verband durch die Umsetzungen der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist es, Zahlungsfristen in Europa einheitlich zu verkürzen. In Deutschland wird damit das Gegenteil erreicht. Die Fristen nach der Richtlinie liegen weit über dem, was bislang in Deutschland üblich ist. Zahlungsziele von 90 Tagen könnten die Regel werden. „Das ist mit dem Baugewerbe nicht zu machen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit würde damit zum ständigen Begleiter der Baubetriebe“, warnt Präsident Walter Derwald.

Grafik „Zahlungsbewertung öffentlicher und privater Auftraggeber“, Quelle: Bauverbände Westfalen( 2012, zum Vergrößern bitte Grafik anklicken!)

29.06.2012, ko.

Die Bauverbände Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Arbeitgeber-, Wirtschafts- und Fachverbände 33 Bau-, 28 Dachdecker- und 10 Stuckateur-Innungen und die darin organisierten 4.000 baugewerblichen Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten.